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Folgekosten

Volkswirtschaftliche Folgekosten

Die Folgeerkrankungen bei Essstörungen bedürfen ambulanter und stationärer Behandlung und verursachen – neben dem subjektiven Leiden der betroffenen Personen und Angehörigen – auch Kosten für das Gesundheitswesen und die Wirtschaft in Folge von Krankenständen und Arbeitsunfähigkeit.

Stationäre Behandlungskosten

Im Jahr 2006 wurden in den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) 435 Personen stationär mit der Diagnose „Essstörung“ behandelt. Aufgrund interner Berechnungen des KAV ergibt sich ein Kosten-Annäherungswert pro stationärem Aufenthalt für PatientInnen mit Essstörungen von mindestens EUR 12.000,- (berechnet auf Basis Vollkosten). Die Behandlungskosten für alle behandelten Personen belaufen sich somit auf jährlich mindestens EUR 5,22 Mio. für Wien in den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbundes. 10

Österreichweit wurden im Jahr 2000 1.471 PatientInnen mit der Diagnose "Essstörungen" stationär behandelt. Aufgrund einer vorsichtigen Hochrechnung und der Übertragung der Vollkosten, die im Wiener Krankenanstaltenverbund für die stationäre Behandlung von PatientInnen mit Diagnose Essstörungen berechnet wurde, ergeben sich Kosten in der Höhe von EUR 17,7 Mio. für die stationäre Behandlung. 

Behandlungskosten durch niedergelassene Psychotherapie 11

Im Jahr 1999 übernahm die Wiener Gebietskrankenkassa (WGKK) für 560 KlientInnen mit der Diagnose "Essstörung" die Behandlungskosten durch niedergelassene PsychotherapeutInnen in Wien. Die daraus resultierenden Kosten beliefen sich auf jährlich EUR 1,7 Mio. für Wien.

ACHTUNG: Es gibt keine Zahlen, wie viele Personen mit Essstörungen privat in Behandlung und Therapie sind, also deren Behandlungskosten nicht von den Krankenkassen übernommen wurde. Aufgrund der Schätzungen von Günther Rathner (siehe Häufigkeit von Essstörungen) sind an einem Stichtag in Österreich 14.000 Personen von Essstörungen betroffen.

Nicht berücksichtigt in diesen beiden Berechnungen wurden weiters indirekte Kosten wie:

  • Produktivitätsverlust durch Arbeitsunfähigkeit
  • Ausfälle in der Schule und Klassenwiederholung
  • Kosten der Sozialversicherungsträger vor der Diagnosestellung "Essstörung" (durchschnittlich vergehen 7 Jahre bis eine Essstörung als solche erkannt wird)

 
 


 

10  E-Mail-Mitteilung des KAV vom 7. Februar 2007

11  Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG), 2000: Kostenschätzung von Folgeerkrankungen bei Essstörungen. Unveröffentlichter Bericht.

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