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Folgekosten
Volkswirtschaftliche Folgekosten
Die Folgeerkrankungen bei Essstörungen bedürfen ambulanter und stationärer Behandlung und
verursachen – neben dem subjektiven Leiden der betroffenen Personen und Angehörigen – auch Kosten
für das Gesundheitswesen und die Wirtschaft in Folge von Krankenständen und Arbeitsunfähigkeit.
Stationäre Behandlungskosten
Im Jahr 2006 wurden in den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) 435 Personen
stationär mit der Diagnose „Essstörung“ behandelt. Aufgrund interner Berechnungen des KAV ergibt
sich ein Kosten-Annäherungswert pro stationärem Aufenthalt für PatientInnen mit Essstörungen von
mindestens EUR 12.000,- (berechnet auf Basis Vollkosten). Die Behandlungskosten für alle
behandelten Personen belaufen sich somit auf jährlich mindestens EUR 5,22 Mio. für Wien in den
Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbundes.
10
Österreichweit wurden im Jahr 2000 1.471 PatientInnen mit der Diagnose "Essstörungen"
stationär behandelt. Aufgrund einer vorsichtigen Hochrechnung und der Übertragung der Vollkosten,
die im Wiener Krankenanstaltenverbund für die stationäre Behandlung von PatientInnen mit Diagnose
Essstörungen berechnet wurde, ergeben sich Kosten in der Höhe von EUR 17,7 Mio. für die stationäre
Behandlung.
Behandlungskosten durch niedergelassene Psychotherapie 11
Im Jahr 1999 übernahm die Wiener Gebietskrankenkassa (WGKK) für 560 KlientInnen mit der Diagnose
"Essstörung" die Behandlungskosten durch niedergelassene PsychotherapeutInnen in Wien. Die daraus
resultierenden Kosten beliefen sich auf jährlich EUR 1,7 Mio. für Wien.
ACHTUNG: Es gibt keine Zahlen, wie viele Personen mit Essstörungen privat in Behandlung und
Therapie sind, also deren Behandlungskosten nicht von den Krankenkassen übernommen wurde. Aufgrund
der Schätzungen von Günther Rathner (siehe Häufigkeit von Essstörungen) sind an einem Stichtag in
Österreich 14.000 Personen von Essstörungen betroffen.
Nicht berücksichtigt in diesen beiden Berechnungen wurden weiters indirekte Kosten wie:
- Produktivitätsverlust durch Arbeitsunfähigkeit
- Ausfälle in der Schule und Klassenwiederholung
- Kosten der Sozialversicherungsträger vor der Diagnosestellung "Essstörung" (durchschnittlich
vergehen 7 Jahre bis eine Essstörung als solche erkannt wird)
10 E-Mail-Mitteilung des KAV vom 7. Februar 2007
11 Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG), 2000: Kostenschätzung von Folgeerkrankungen bei Essstörungen. Unveröffentlichter Bericht.
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